City Textilreinigung Bruchsal
City Textilreinigung Bruchsal 
 

LIEFERBEDINGUNGEN  DES  DEUTSCHEN  TEXTILREINIGUNGS-GEWERBES

 

 

1. Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

 

Der Textilreiniger ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die er nicht durch eine fachmännische Warenschau erkennen kann (z.B. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Färbungen und Drucken, Einlaufen, Imprägnierungen, frühere unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper, durch oder bei zu den Textilien gehörigen Zubehörteilen wie z.B. Gürtel, Schnallen, Knöpfe, Pailletten etc. und andere verborgene Mängel). Dasselbe gilt für Reinigungsgut oder Teile des Reinigungsgutes, das nicht oder nur begrenzt reinigungsfähig ist, soweit es nicht entsprechend gekennzeichnet ist oder der Textilreiniger dies durch eine fachmännische Warenschau nicht erkennen kann.

 

2. Aufklärungspflicht des Kunden für besonders hochpreisiges Reinigungsgut

2. Entfernung von textilfremden Gegenständen durch den Kunden

 

Der Kunde hat auf besonders hochpreisiges Reinigungsgut bei der Übergabe an den Textilreiniger hinzuweisen. Der Kunde hat darauf hinzuwirken, dass vor Übergabe der Textilien textilfremde Gegenstände wie z.B. Kugelschreiber, Taschenmesser u.a. entfernt sind.

 

3. Rückgabe / Pflicht des Kunden zur Abholung

 

Die Rückgabe des Reinigungsgutes erfolgt gegen Aushändigung der Auftragsbestätigung (z.B. Ticket). Andernfalls hat der Kunde seine Berechtigung zu beweisen. Der Kunde muss das Reinigungsgut innerhalb von drei Monaten nach dem vereinbarten bzw. vorgesehenen Liefertermin abholen. Geschieht dies nicht innerhalb eines Jahres nach Übergabe an den Textilreiniger und ist dem Textilreiniger der Kunde oder seine Adresse unbekannt, so ist er zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. Solche Reinigungsgüter, deren Erlös die Kosten des genannten Verwertungsverfahrens nicht übersteigt, können wirtschaftlich vernünftig und freihändig verwertet werden. Der Kunde hat Anspruch auf einen etwaigen Verwertungserlös.

 

4. Rügepflicht des Kunden bei Mängel

4. Falschmengen oder Falschlieferung beim ausgelieferten Reinigungsgut

 

Der Kunde hat zu beweisen, dass das Reinigungsgut dem Textilreiniger zur Bearbeitung übergeben wurde, z.B. durch Vorlage der Auftragsbestätigung oder des Tickets. Offensichtliche Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Rückgabe gerügt werden. Gleiches gilt in den beiden vorgenannten Sätzen für die Rüge von offensichtlichen Fehlmengen oder Falschlieferungen bei der Lieferung.

 

5. Haftung und Haftungsbegrenzung

 

Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden ist ein Schadensersatz auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Begrenzung des Schadensersatzes gilt nicht für schuldhafte Verstöße gegen wesentliche Vertragspflichten oder für schuldhafte Verstöße, die die Erreichung des Vertragszwecks gefährden. Gleichfalls gilt die Begrenzung des Schadensersatzes nicht bei Schäden durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

Diese Lieferungsbedingungen sind empfohlen vom Deutschen Textilreinigungs-Verband e.V., Bonn.

 

 

 

Bitte beachten Sie:

 

WIR ÜBERNEHMEN KEINE HAFTUNG für:

 

Knöpfe, Schnallen, Reißverschlüsse, Polster, Perlen, Pailetten, Kunststoff-, Kunstleder- & Leder-Applikationen. Krawatten werden sorgfältig in einem Netz gereinigt. Trotzdem besteht die Gefahr, daß sich Nähte öffnen, oder der Artikel sich insgesamt verdreht. Daher werden solche Artikel nur auf Kundenrisiko gereinigt.

 

 

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